Jahresabschluss & betriebl. Steuererklärungen

Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen

Gab es früher im Bereich der Jahresabschlüsse die sogenannte Einheitsbilanz, in der sowohl das handelsrechtliche als auch das steuerrechtliche Ergebnis nach einheitlichen Kriterien ermittelt wurde, werden in den letzten Jahren immer häufiger ein handelsrechtliches und ein steuerliches Bilanzergebnis ermittelt. Hintergrund hierfür ist, dass die Bewertung von Aktivvermögen aber auch von Passivpositionen im Handels- und im Steuerrecht immer häufiger voneinander abweicht. Wurde dies zunächst als ein unnötiger Aufwand zur Führung von zwei verschiedenen Rechenwerken gesehen, hat sich die Auffassung in vielen Fällen hierzu geändert. So gibt es jetzt die Möglichkeit, steuermindernde Sachverhalte ausschließlich in der Steuerbilanz zu erfassen, ohne das handelsbilanzielle Ergebnis, welches für Bankgespräche von Bedeutung ist, zu belasten. Wenn Sie Näheres hierzu erfahren möchten, vereinbaren sie gerne einen Termin mit uns.


In der Regel zeitgleich mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden auch die betrieblichen Steuererklärungen vorbereitet, da die Grundlagen für die Besteuerung bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses mit geschaffen werden.

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